Essenzuschuss
Die Höhe der vom Gesetzgeber steuerfrei absetzbaren Zuschüsse für Ihre MitarbeiterInnen kann frei definiert werden und wird bei uns im System entsprechend hinterlegt.
Zuschüsse werden über Ihre Lohnverrechnung gebucht, oder einzeln direkt mit dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin abgerechnet. Sie erhalten in beiden Fällen von uns eine zusätzliche transparente Aufstellung der Konsumationen. Auf Wunsch auch zusätzlich als CSV Datei. Diese Aufstellung bekommt nur der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin (Datenschutz). Jeder einzelne MitarbeiterIn erhält die Differenz der Konsumation per E-mail, persönlich, als digitale Rechnung.
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